Coronavirus

Fortführung des Spielbetriebs 2021/2022

Das NBV-Präsidium und die Regionen haben über die Fortsetzung des Spielbetriebs entschieden.
 
Die Überregionalen Ligen (Oberliga, Landesliga) starten ab dem 21./22. Januar.
Die Regionen Lüneburg und Bremen haben sich im gemeinsamen Spielbetrieb für eine Fortsetzung ab dem 05./06. Februar ausgesprochen.
 
Weitere Infos:

Informationen zum Coronavirus

Stand: 15.02.2022

Land Bremen

0
Stadt Bremen
0
Stadt Bremerhaven
Die Warnstufen für beide Städte können sich je nach Hospitalisierungsinzidenz unterscheiden.

Angaben ohne Gewähr.

Warnstufe 0
Hospitalisierungsinzidenz
zwischen 0 und 1,5

Warnstufe 1
Hospitalisierungsinzidenz
zwischen 1,5 und 3

Warnstufe 2
Hospitalisierungsinzidenz
zwischen 3 und 6

Warnstufe 3
Hospitalisierungsinzidenz
größer als 6

Land Niedersachsen

0
Landesweit
0
Regional
Weitere Informationen, wo regional eine andere Warnstufe gilt, gibt es auf den Seiten vom Land Niedersachsen.
+++ Aktuell gilt unabhängig von den vorstehenden Indikatoren
bis einschließlich 23. Februar 2022 landesweit die Warnstufe 3. +++

Angaben ohne Gewähr.

Warnstufe 0
Hospitalisierungsinzidenz
zwischen 0 und 3

Warnstufe 1
Hospitalisierungsinzidenz
zwischen 3 und 6

Warnstufe 2
Hospitalisierungsinzidenz
zwischen 6 und 9

Warnstufe 3
Hospitalisierungsinzidenz
größer als 9

System der Warnstufen

Bremen & Bremerhaven

Warnstufe 0
Hospitalisierungsinzidenz zwischen 0 und 1,5

Warnstufe 1
Hospitalisierungsinzidenz zwischen 1,5 und 3

Warnstufe 2
Hospitalisierungsinzidenz zwischen 3 und 6

Warnstufe 3
Hospitalisierungsinzidenz zwischen 6 und 9

Warnstufe 4
Hospitalisierungsinzidenz größer als 9

___
Seit 14.02. wird in Bremen die Hospitalisierungsinzidenz wieder aufgeteilt. Für die Warnstufe werden nur noch Personen die wegen Corona ins Krankenhaus kommen berücksichtigt und nicht mehr alle.

Niedersachsen

Warnstufe 0
Hospitalisierungsinzidenz zwischen 0 und 3
Neuinfizierte unter 35
Intensivbetten unter 5%

Warnstufe 1
Hospitalisierungsinzidenz zwischen 3 und 6
Neuinfizierte mehr als 35 bis max. 100
Intensivbetten mehr als 5% max. 10%

Warnstufe 2
Hospitalisierungsinzidenz zwischen 6 und 9
Neuninfzierte mehr als 100 bis max. 200
Intensivbetten mehr als 10% bis max. 15%

Warnstufe 3
Hospitalisierungsinzidenz größer als 9
Neuninfzierte mehr als 200
Intensivbetten mehr als 15%

Allgemeine Hinweise und Regelungen

Es gelten die Vorschriften der bremischen Corona-Verordnung, des NBV-Hygienekonzeptes, die Regelungen des Sportamts Bremen und zusätzlich die nachfolgenden Hygienehinweise.

  • Den Anweisungen des/der Hygienebeauftragten ist in jedem Fall Folge zu leisten!
  • Im Kabinengang, beim betreten und verlassen der Halle besteht immer Maskenpflicht!

Zutrittsvoraussetzungen für Spieler und Zuschauer entsprechend der gültigen Warnstufe für die Stadt Bremen:

  • Geimpft
    • Vorlage eines  Nachweises über die vollständige Impfung z. B. entweder digital mit Corona-Warn-App, CovPass-App, alternativ durch ein gedrucktes Impfzertifikat oder den Impfpass selbst. Als vollständig geimpft gilt, wer alle Teilimpfung erhalten hat und die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. 
  • Genesen
    • Vorlage eines Genesungsnachweise
  • Getestet
    • Nachweis oder Vorlage eines negativen Corona-Tests
      • ein negativer Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder
      • negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.
    • Der Testnachweis muss von einer offiziellen Corona-Teststelle mit klar ersichtlichem Datum- und Zeitstempel versehen sein.
    • Für Kinder unter 6 Jahre besteht keine Testpflicht.
    • Hinweis: Schülerinnen und Schüler brauchen außerhalb der Regelungen zur regelmäßigen Testung  im  Schulbetrieb  keine  Nachweise  –  (für  Altersklasse  U16  und älter die Vorlage eines Schülerausweises).
    • Ein Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) ist vor Ort unter Aufsicht des Hygienebeauftragten des Heimvereins zulässig.
  • Geimpft
    • Vorlage eines  Nachweises über die vollständige Impfung z. B. entweder digital mit Corona-Warn-App, CovPass-App, alternativ durch ein gedrucktes Impfzertifikat oder den Impfpass selbst. Als vollständig geimpft gilt, wer alle Teilimpfung erhalten hat und die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. 
  • Genesen
    • Vorlage eines Genesungsnachweises

Hinweis: Schülerinnen und Schüler brauchen außerhalb der Regelungen zur regelmäßigen  Testung  im  Schulbetrieb  keine  Nachweise  –  (für  Altersklasse  U16  und älter die Vorlage eines Schülerausweises).

  • Geimpft
    • Vorlage eines  Nachweises über die vollständige Impfung z. B. entweder digital mit Corona-Warn-App, CovPass-App, alternativ durch ein gedrucktes Impfzertifikat oder den Impfpass selbst. Als vollständig geimpft gilt, wer alle Teilimpfung erhalten hat und die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. 
    • Zweite Impfung nicht älter als drei Monate
  • Genesen
    • Vorlage eines Genesungsnachweises
      • Nicht älter als drei Monate

Hinweis: Schülerinnen und Schüler brauchen außerhalb der Regelungen zur regelmäßigen  Testung  im  Schulbetrieb  keine  Nachweise  –  (für  Altersklasse  U16  und älter die Vorlage eines Schülerausweises).

  • Geimpft
    • Vorlage eines  Nachweises über die vollständige Impfung z. B. entweder digital mit Corona-Warn-App, CovPass-App, alternativ durch ein gedrucktes Impfzertifikat oder den Impfpass selbst. Als vollständig geimpft gilt, wer alle Teilimpfung erhalten hat und die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. 
      • Zweite Impfung nicht älter als drei Monate.
    • Nachweis oder Vorlage eines negativen Corona-Tests
      • ein negativer Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder
      • negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.
    • Der Testnachweis muss von einer offiziellen Corona-Teststelle mit klar ersichtlichem Datum- und Zeitstempel versehen sein.
    • Personen mit Auffrischungsimpfung sind von der Testpflicht befreit.
  • Genesen
    • Vorlage eines Genesungsnachweises
      • Nicht älter als drei Monate
    • Nachweis oder Vorlage eines negativen Corona-Tests
      • ein negativer Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder
      • negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.
    • Der Testnachweis muss von einer offiziellen Corona-Teststelle mit klar ersichtlichem Datum- und Zeitstempel versehen sein.

 

Hinweis: Schülerinnen und Schüler brauchen außerhalb der Regelungen zur regelmäßigen  Testung  im  Schulbetrieb  keine Nachweise  –  (für  Altersklasse  U16  und älter die Vorlage eines Schülerausweises).