Fortführung des Spielbetriebs 2021/2022
Informationen zum Coronavirus
Stand: 15.02.2022
Land Bremen
Angaben ohne Gewähr.
Warnstufe 0
Hospitalisierungsinzidenz
zwischen 0 und 1,5
Warnstufe 1
Hospitalisierungsinzidenz
zwischen 1,5 und 3
Warnstufe 2
Hospitalisierungsinzidenz
zwischen 3 und 6
Warnstufe 3
Hospitalisierungsinzidenz
größer als 6
Land Niedersachsen
bis einschließlich 23. Februar 2022 landesweit die Warnstufe 3. +++
Angaben ohne Gewähr.
Warnstufe 0
Hospitalisierungsinzidenz
zwischen 0 und 3
Warnstufe 1
Hospitalisierungsinzidenz
zwischen 3 und 6
Warnstufe 2
Hospitalisierungsinzidenz
zwischen 6 und 9
Warnstufe 3
Hospitalisierungsinzidenz
größer als 9
System der Warnstufen
Bremen & Bremerhaven
Warnstufe 0
Hospitalisierungsinzidenz zwischen 0 und 1,5
Warnstufe 1
Hospitalisierungsinzidenz zwischen 1,5 und 3
Warnstufe 2
Hospitalisierungsinzidenz zwischen 3 und 6
Warnstufe 3
Hospitalisierungsinzidenz zwischen 6 und 9
Warnstufe 4
Hospitalisierungsinzidenz größer als 9
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Seit 14.02. wird in Bremen die Hospitalisierungsinzidenz wieder aufgeteilt. Für die Warnstufe werden nur noch Personen die wegen Corona ins Krankenhaus kommen berücksichtigt und nicht mehr alle.
Niedersachsen
Warnstufe 0
Hospitalisierungsinzidenz zwischen 0 und 3
Neuinfizierte unter 35
Intensivbetten unter 5%
Warnstufe 1
Hospitalisierungsinzidenz zwischen 3 und 6
Neuinfizierte mehr als 35 bis max. 100
Intensivbetten mehr als 5% max. 10%
Warnstufe 2
Hospitalisierungsinzidenz zwischen 6 und 9
Neuninfzierte mehr als 100 bis max. 200
Intensivbetten mehr als 10% bis max. 15%
Warnstufe 3
Hospitalisierungsinzidenz größer als 9
Neuninfzierte mehr als 200
Intensivbetten mehr als 15%
Hygienehinweise Bremen 1860 Basketball für den Spielbetrieb
Allgemeine Hinweise und Regelungen
Es gelten die Vorschriften der bremischen Corona-Verordnung, des NBV-Hygienekonzeptes, die Regelungen des Sportamts Bremen und zusätzlich die nachfolgenden Hygienehinweise.
- Den Anweisungen des/der Hygienebeauftragten ist in jedem Fall Folge zu leisten!
- Im Kabinengang, beim betreten und verlassen der Halle besteht immer Maskenpflicht!
Zutrittsvoraussetzungen für Spieler und Zuschauer entsprechend der gültigen Warnstufe für die Stadt Bremen:
- Geimpft
- Vorlage eines Nachweises über die vollständige Impfung z. B. entweder digital mit Corona-Warn-App, CovPass-App, alternativ durch ein gedrucktes Impfzertifikat oder den Impfpass selbst. Als vollständig geimpft gilt, wer alle Teilimpfung erhalten hat und die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
- Genesen
- Vorlage eines Genesungsnachweise
- Getestet
- Nachweis oder Vorlage eines negativen Corona-Tests
- ein negativer Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder
- negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.
- Der Testnachweis muss von einer offiziellen Corona-Teststelle mit klar ersichtlichem Datum- und Zeitstempel versehen sein.
- Für Kinder unter 6 Jahre besteht keine Testpflicht.
- Hinweis: Schülerinnen und Schüler brauchen außerhalb der Regelungen zur regelmäßigen Testung im Schulbetrieb keine Nachweise – (für Altersklasse U16 und älter die Vorlage eines Schülerausweises).
- Ein Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) ist vor Ort unter Aufsicht des Hygienebeauftragten des Heimvereins zulässig.
- Nachweis oder Vorlage eines negativen Corona-Tests
- Geimpft
- Vorlage eines Nachweises über die vollständige Impfung z. B. entweder digital mit Corona-Warn-App, CovPass-App, alternativ durch ein gedrucktes Impfzertifikat oder den Impfpass selbst. Als vollständig geimpft gilt, wer alle Teilimpfung erhalten hat und die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
- Genesen
- Vorlage eines Genesungsnachweises
Hinweis: Schülerinnen und Schüler brauchen außerhalb der Regelungen zur regelmäßigen Testung im Schulbetrieb keine Nachweise – (für Altersklasse U16 und älter die Vorlage eines Schülerausweises).
- Geimpft
- Vorlage eines Nachweises über die vollständige Impfung z. B. entweder digital mit Corona-Warn-App, CovPass-App, alternativ durch ein gedrucktes Impfzertifikat oder den Impfpass selbst. Als vollständig geimpft gilt, wer alle Teilimpfung erhalten hat und die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
- Zweite Impfung nicht älter als drei Monate
- Genesen
- Vorlage eines Genesungsnachweises
- Nicht älter als drei Monate
- Vorlage eines Genesungsnachweises
Hinweis: Schülerinnen und Schüler brauchen außerhalb der Regelungen zur regelmäßigen Testung im Schulbetrieb keine Nachweise – (für Altersklasse U16 und älter die Vorlage eines Schülerausweises).
- Geimpft
- Vorlage eines Nachweises über die vollständige Impfung z. B. entweder digital mit Corona-Warn-App, CovPass-App, alternativ durch ein gedrucktes Impfzertifikat oder den Impfpass selbst. Als vollständig geimpft gilt, wer alle Teilimpfung erhalten hat und die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
- Zweite Impfung nicht älter als drei Monate.
- Nachweis oder Vorlage eines negativen Corona-Tests
- ein negativer Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder
- negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.
- Der Testnachweis muss von einer offiziellen Corona-Teststelle mit klar ersichtlichem Datum- und Zeitstempel versehen sein.
- Personen mit Auffrischungsimpfung sind von der Testpflicht befreit.
- Vorlage eines Nachweises über die vollständige Impfung z. B. entweder digital mit Corona-Warn-App, CovPass-App, alternativ durch ein gedrucktes Impfzertifikat oder den Impfpass selbst. Als vollständig geimpft gilt, wer alle Teilimpfung erhalten hat und die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
- Genesen
- Vorlage eines Genesungsnachweises
- Nicht älter als drei Monate
- Nachweis oder Vorlage eines negativen Corona-Tests
- ein negativer Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder
- negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.
- Der Testnachweis muss von einer offiziellen Corona-Teststelle mit klar ersichtlichem Datum- und Zeitstempel versehen sein.
- Vorlage eines Genesungsnachweises
Hinweis: Schülerinnen und Schüler brauchen außerhalb der Regelungen zur regelmäßigen Testung im Schulbetrieb keine Nachweise – (für Altersklasse U16 und älter die Vorlage eines Schülerausweises).